Dienstrad-Leasing
Gesund mobil mit dem Dienstrad-Leasing
Fahrrad fahren statt im Stau stehen – unsere neue Zusammenarbeit mit der Deutsche Dienstrad GmbH macht‘s möglich!
Dienstrad über die Entgeltumwandlung
Das Prinzip des Dienstrad-Leasings ist denkbar einfach: Sie leasen Ihr Fahrrad nicht direkt selbst, sondern erhalten es über Ihren Arbeitgeber. Die monatliche Leasingrate inklusive Versicherung und Serviceleistungen wird dabei bequem über den Arbeitgeber abgewickelt und von Ihrem Bruttolohn direkt abgezogen.
Daraus ergibt sich ein attraktiver finanzieller Vorteil: Durch das reduzierte Bruttogehalt fallen in der Regel weniger Steuern und Sozialabgaben an. So können Sie gegenüber einem privaten Fahrradkauf häufig spürbar sparen und gleichzeitig von einem Rundum-Sorglos-Paket profitieren.
Rundum sorglos unterwegs
Genießen Sie maximale Sicherheit und sorgenfreie Mobilität mit unserem umfassenden Versicherungs- und Servicepaket.
› Vollkaskoversicherung
Ihr Dienstrad ist jederzeit umfassend abgesichert – auch während der Elternzeit oder bei längeren krankheitsbedingten Ausfällen. Die Versicherung schützt unter anderem vor Diebstahl, Vandalismus, Unfallschäden und Sturzschäden.
› Jährliche Sichtprüfung
Profitieren Sie von einer jährlichen Sichtprüfung bei einem Fachhändler Ihrer Wahl. So stellen Sie sicher, dass Ihr Dienstrad jederzeit verkehrssicher und in einwandfreiem Zustand ist.
› Mobilitätsgarantie
Verlassen Sie sich auf schnelle Unterstützung rund um die Uhr. Unsere Mobilitätsgarantie bietet Ihnen 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche Hilfe bei unvorhersehbaren Ereignissen – auch im Rad-Urlaub innerhalb Europas.
Die Kosten für die Vollkaskoversicherung, die Sichtprüfung und die Mobilitätsgarantie werden von der TREUBUCH-Colonia und treubuch IT übernommen.
Umfassender Schutz im Premium-Service zubuchbar
Alle Reparaturen sowie Verschleißteile wie Akku, Kette oder Bremsbeläge können auf eigene Kosten – zu exklusiven TREUBUCH-Konditionen – direkt hinzugebucht werden.
Ihr Weg zum Wunschrad – ganz nach Ihren Vorstellungen
› Im Fachhandel vor Ort
Erleben Sie Ihr Wunschrad direkt beim Fachhändler. Lassen Sie sich persönlich beraten, testen Sie verschiedene Modelle und treffen Sie Ihre Entscheidung mit Unterstützung erfahrener Experten. Die Mitarbeiter im Fachhandel benötigen zur Angebotserstellung nur Ihre im Dienstrad-Portal hinterlegte E-Mail-Adresse.
› Online
Sie bevorzugen den digitalen Weg? Dann bestellen Sie Ihr Wunschrad bequem online bei einem deutschen Händler oder Direktversender. Wählen Sie im Warenkorb einfach „Deutsche Dienstrad“ als Zahlungsoption aus und schließen Sie Ihre Bestellung schnell und unkompliziert ab.
› perfekt kombiniert: MobilityHub
Entdecken Sie mit nur einem Klick und in Echtzeit eine große Auswahl sofort verfügbarer (E-)Bikes aus dem stationären Fachhandel sowie von teilnehmenden Herstellern. Reservieren Sie Ihr Wunschrad für eine Probefahrt vor Ort oder lassen Sie es sich bequem nach Hause liefern.
Der MobilityHub der Deutsche Dienstrad GmbH vereint die Vorteile des Online-Shoppings mit der persönlichen Beratung und Fachkompetenz des stationären Fahrradhandels. So profitieren Sie von maximaler Auswahl, hoher Transparenz und erstklassigem Service – digital und vor Ort.
Attraktive Konditionen
Wir konnten uns exklusive Leasingkonditionen sichern.
Mit einem attraktiven Leasingfaktor von nur 3,27 % profitieren Sie über die gesamte Vertragslaufzeit von besonders günstigen Monatsraten – deutlich attraktiver als die regulär verfügbaren Konditionen.
Für das Kaufangebot nach Leasingende konnte ein niedriger Restwert von 15 % gesichert werden.
Und so einfach geht's
› Registrierung
Über Abrechnung Online („Mein Bereich“ – „Arbeitgeber“) können Sie sich selbstständig ab sofort für das Dienstradleasing der TREUBUCH-Colonia und treubuch IT anmelden. Im Anschluss wird an die dort hinterlegte E-Mail-Adresse eine Bestätigung der Registrierung inkl. persönlichem Passwort gesendet.
Auf dem Portal der Deutsche Dienstrad GmbH bestätigen Sie noch die Registrierungskriterien und schon geht’s los.
› Finden Sie Ihr Wunschrad – einfach und digital
Wählen Sie Ihr Wunschrad online im MobilityHub, direkt im Fachhandel vor Ort oder im Onlineshop eines teilnehmenden Händlers bzw. Herstellers aus.
› Freigabe durch Ihren Arbeitgeber
Ihr Leasingantrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft und durch Ihren Arbeitgeber zur weiteren Bearbeitung freigegeben.
› Ihr Dienstrad übernehmen und direkt losfahren
Sobald Ihr Dienstrad bereitsteht, können Sie es mit Ihrem persönlichen Abholcode schnell und unkompliziert in Empfang nehmen. Die Entgeltumwandlung beginnt automatisch zum nächsten Monatsersten.
Nutzungsbedingungen
Präambel
Die TREUBUCH-Colonia Potberg Partnerschaft sowie die treubuch IT GmbH (nachfolgend gemeinsam „Arbeitgeber“ genannt) bieten ihren Mitarbeitenden die Möglichkeit, im Rahmen einer Entgeltumwandlung ein Dienstrad über die Deutsche Dienstrad GmbH zu leasen.
Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen informieren über die Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und Regelungen zur Teilnahme am Dienstradleasingprogramm.
§ 1 Teilnahmeberechtigung
(1) Teilnahmeberechtigt sind Mitarbeitende des Arbeitgebers mit unbefristeter und ungekündigter Festanstellung sowie erfolgreich abgeschlossener Probezeit.
(2) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Auszubildende, Praktikanten, Werkstudierende und geringfügig Beschäftigte.
(3) Beim Dienstrad-Leasing wird ein Teil des Bruttoentgelts für die Leasingrate verwendet (Entgeltumwandlung). Damit Ihr Stundenlohn auch nach dieser Umwandlung während der gesamten Leasingdauer weiterhin über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt, ist eine Mindestentgeltgrenze erforderlich. Aktuell bedeutet das: Ihr regelmäßiger Stundenlohn muss mindestens 18,7 % über dem gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 13,90 € pro Stunde liegen.
(4) In begründeten Ausnahmefällen kann auf Antrag und nach Genehmigung ein Leasing auch bei geringerer Umwandlungsrate zugelassen werden, sofern der gesetzliche Mindestlohn nicht unterschritten wird.
(5) Während der Teilnahme am Dienstradleasing muss ein Anspruch auf reguläre Entgeltzahlung bestehen. Eine Teilnahme ist insbesondere ausgeschlossen während einer laufenden Elternzeit, Pflegezeit, Langzeiterkrankung, eines Beschäftigungsverbots sowie der Passivphase der Altersteilzeit.
(6) Mitarbeitende mit aktiven Gehaltspfändungen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(7) Zwischen Beginn des Leasingvertrags und dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze bzw. dem Renteneintritt müssen mindestens 36 Monate liegen.
§ 2 Umfang des Dienstradangebots
(1) Je Mitarbeitendem können maximal zwei Diensträder geleast werden. Die Nutzung ist auf Haushaltsangehörige beschränkt.
(2) Der maximale Verkaufspreis eines Dienstrads beträgt grundsätzlich 7.000 € inkl. MwSt.
(3) In begründeten Ausnahmefällen können auf Antrag und nach Genehmigung auch Fahrräder oberhalb dieser Preisgrenze zugelassen werden.
§ 3 Leasingmodell und Kosten
(1) Das Dienstradleasing erfolgt über die Deutsche Dienstrad GmbH im Rahmen einer Entgeltumwandlung.
(2) Die monatlichen Leasingraten werden entsprechend der individuellen Vereinbarung über die Entgeltabrechnung berücksichtigt.
(3) Die vertraglich festgelegte Leasingdauer beträgt 36 Monate.
§ 4 Versicherungs- und Serviceleistungen
(1) Die Dienstrad-Absicherung bestehend aus Dienstrad-Schutz, Mitarbeitenden-Mobilität sowie Arbeitgeber-Schutz, ist verpflichtender Bestandteil jedes Leasingvertrags.
(2) Ebenfalls verpflichtender Bestandteil ist der Dienstrad-Service „Basis“ mit jährlicher Sichtprüfung.
(3) Die Kosten für die in den Absätzen 1 und 2 genannten Leistungen werden von der TREUBUCH-Colonia bzw. treubuch IT übernommen.
(4) Optional kann der Dienstrad-Service „Premium“ abgeschlossen werden. Dieser umfasst zusätzliche Leistungen für Verschleißreparaturen und Verschleißteile. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten trägt der Mitarbeitende selbst.
§ 5 Nutzung des Dienstrads
(1) Das Dienstrad kann sowohl dienstlich als auch privat genutzt werden.
(2) Die Mitarbeitenden verpflichten sich zu einem sorgsamen und ordnungsgemäßen Umgang mit dem Dienstrad.
(3) Gesetzliche Vorschriften, insbesondere straßenverkehrsrechtliche Regelungen, sind jederzeit einzuhalten.
(4) Veränderungen oder Umbauten am Dienstrad, die den Leasingvertrag oder den Versicherungsschutz beeinträchtigen könnten, sind ausgeschlossen.
§ 6 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
(1) Endet das Arbeitsverhältnis während der Laufzeit des Leasingvertrags oder entfallen die Teilnahmevoraussetzungen, gelten die vertraglichen Regelungen der Deutschen Dienstrad GmbH.
(2) Etwaige daraus entstehende Kosten oder Verpflichtungen richten sich nach den individuellen Leasingvereinbarungen und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Der Arbeitgeber behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen bei Bedarf anzupassen, sofern gesetzliche, steuerliche oder organisatorische Gründe dies erforderlich machen.
(2) Die Teilnahme am Dienstradleasingprogramm erfolgt freiwillig und begründet keinen zukünftigen Rechtsanspruch auf Fortführung des Angebots.
(3) Ergänzend gelten die Vertragsbedingungen der Deutschen Dienstrad GmbH in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Häufig gestellte Fragen
Wer ist berechtigt, ein Dienstrad zu leasen?
Zum Dienstradleasing sind alle Mitarbeitenden berechtigt, die zum Zeitpunkt der Bestellung des Dienstrads
-
- die Probezeit erfolgreich beendet haben,
- unbefristet beschäftigt sind,
- in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen bzw. keinen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber abgeschlossen haben,
- ein monatliches Engelt des Arbeitgebers erhalten, welches mindestens 18,7 %über dem jeweils geltenden gesetzlichen Mindestlohn liegt,
- einen Anspruch auf reguläre Entgeltzahlung haben (insbesondere ausgeschlossen sind Mitarbeitende während einer Elternzeit, Pflegezeit, Langzeiterkrankung),
- nicht arbeitsunfähig erkrankt sind, unabhängig davon, ob sie sich (noch) innerhalb oder außerhalb der Entgeltfortzahlung befinden (Bedingung für Versicherungsleistung vgl. Dienstrad Plattform unter Dokumente),
- keinem Beschäftigungsverbot unterliegen,
- keinem privaten Insolvenz- und Pfändungsverfahren ausgesetzt sind,
- nicht in der Passivphase der Altersteilzeit sind,
- nicht innerhalb der nächsten drei Jahre in die Regelaltersrente eintreten.
Wie geht es nach der Laufzeit weiter?
Nach Ablauf der Leasinglaufzeit von 36 Monaten haben Sie die Wahl:
Rückgabe des Dienstrads: Sie geben Ihr Dienstrad kostenfrei an Deutsche Dienstrad zurück und können anschließend ein neues Fahrrad oder E-Bike über das Dienstrad-Leasing auswählen.
Übernahme des Dienstrads: Sie erwerben Ihr bisheriges Dienstrad und nutzen es privat weiter. Auch in diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, zusätzlich ein neues Dienstrad über das Leasingmodell zu beziehen.
Für die Übernahme des Fahrrads nach Ablauf der Leasingdauer beträgt der Kaufpreis 15 % des ursprünglichen Neupreises (basierend auf der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers) zuzüglich der gesetzlich anfallenden Steuern.
Darf ich mein Dienstrad auch privat nutzen?
Ja, selbstverständlich. Sie können Ihr Dienstrad sowohl beruflich als auch privat uneingeschränkt nutzen – ganz gleich, ob für den Arbeitsweg, Freizeitaktivitäten oder Ausflüge mit Familie und Freunden.
Im Gegensatz zu einem Dienstwagen gibt es keine vorgeschriebene Mindestnutzung für dienstliche Zwecke, keine zusätzlichen Kosten für Privatfahrten und keine Verpflichtung, das Dienstrad für den Weg zur Arbeit einzusetzen. Sie entscheiden selbst, wann und wie Sie Ihr Dienstrad nutzen.
Warum muss mein monatliches Entgelt 18,7 % über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen?
Der Puffer von 18,7 % stellt sicher, dass Mitarbeitende, die sich für ein Dienstrad entscheiden, auch nach der Entgeltumwandlung und während der gesamten Leasinglaufzeit von 36 Monaten weiterhin über den gesetzlichen Mindestlohn vergütet werden.
Das Mindestlohngesetz schreibt vor, dass der gesetzliche Mindestlohn ausschließlich in Geld ausgezahlt werden darf. Da sich Ihr Bruttoentgelt durch die Entgeltumwandlung reduziert, muss gewährleistet sein, dass der gesetzliche Mindestlohn – derzeit 13,90 € pro Stunde (ab 2027: 14,60 € pro Stunde) – zu keinem Zeitpunkt unterschritten wird.
Was umfasst das Service-Paket und der Versicherungsschutz?
Als Mitarbeitende der TREUBUCH-Colonia und treubuch IT profitieren Sie bei Ihrem Dienstrad von einem umfassenden Versicherungs- und Servicepaket. Ihr Dienstrad ist jederzeit umfassend abgesichert – beispielsweise auch während der Elternzeit oder bei längeren krankheitsbedingten Ausfällen.
Die Vollkaskoversicherung des Dienstrads übernimmt die Kosten bei Schäden durch folgende Ereignisse:
- (Einbruch-)Diebstahl, auch von Anbauteilen und Akkus, sowie Raub
Beschädigungen durch:
- (Verkehrs-)Unfall
- Vandalismus
- Fall- oder Sturzschäden
- Bedienungsfehler
- Beschädigung oder Zerstörung von Akku- sowie elektronischen Motor- und Steuergeräten
Die genauen Versicherungsbedingungen sind im Nutzungsüberlassungsvertrag enthalten.
Die Vollkaskoversicherung bezieht sich ausschließlich auf das Dienstrad. Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten sind hiervon nicht umfasst. Daher empfehlen wir den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung, sofern eine solche nicht bereits besteht.
Darüber hinaus profitieren Sie von einer jährlichen Sichtprüfung zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit bei einem Fachhändler Ihrer Wahl sowie von einer Mobilitätsgarantie für unvorhersehbare Ereignisse.
So genießen Sie maximale Sicherheit und Mobilität mit einem Rundum-Sorglos-Paket über die gesamte Laufzeit Ihres Dienstrads.
Was ist leasingfähiges Zubehör?
Neben dem Dienstrad selbst kann auch Fahrradzubehör mitgeleast werdem.
Kann ich mir ein zweites Dienstrad leasen?
Ja, es können bis zu zwei Diensträder zeitgleich geleast werden.
Was ist, wenn ich länger krankheitsbedingt ausfalle oder in Elternzeit gehe?
Die TREUBUCH-Colonia und treubuch IT übernehmen die Kosten für den Dienstrad- und Arbeitgeber-Schutz im Rahmen des integrierten Störfallmanagements.
Neben dem umfassenden Versicherungsschutz profitieren Sie dadurch auch von zusätzlichen Absicherungen für bestimmte Lebenssituationen.
Hierzu zählen unter anderem längere krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeiten, Mutterschutz, Elternzeit oder Pflegezeit.
Die exakten Details zu den einzelnen „Störfällen“ finden Sie im Dienstrad-Überlassungsvertrag.